Mittwoch, 30. Januar 2013

EMGR verurteilt Griechenland wegen Konfiszierung inaktiver Bankkonten

EMGR verurteilt Griechenland wegen Konfiszierung inaktiver Bankkonten:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Griechenland wegen der Konfiszierung inaktiver Bankkonten.
Wegen der Verletzung des Rechts auf Schutz des Vermögens verteilte Griechenland der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR / EuGHMR), der die Beschwerde des Sohns des verstorbenen Anastasios Zolotas verhandelte, in der argumentiert wurde, die griechischen Behörden hätten zu Unrecht die 30.550 Euro, die sich auf dem Bankkonto seines Vaters befanden, wegen Verstreichens von 20 Jahren beschlagnahmt.
Anastasios Zolotas, der 1924 geboren wurde und verstarb, noch bevor er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen konnte, war gezwungen worden, ins Ausland zu gehen, und ließ für über 20 Jahre ein Bankkonto inaktiv, auf dem sich Einlagen und Zinsen in Höhe von 30.550 Euro befanden.

EGMR verurteilt Griechenland und kritisiert Urteile griechischer Gerichte

Als Anastasios Zolotas schließlich nach Griechenland zurückkam und bei der Bank den Betrag abzuheben verlangte, den er auf seinem Konto hatte, wurde ihm mitgeteilt, jeder Anspruch auf Zugriff auf das Konto wäre wegen des Verstreichens der einschlägigen (20-jährigen) Frist verjährt und sein Geld sei zu Gunsten des Staates konfisziert worden. Die griechischen Gerichte – einschließlich sogar auch des obersten Gerichtshofs (Areopag) – schlossen sich dieser Argumentation an, und somit beschloss Panagiotis Zolotas, Sohn des Anastasios Zolotas, am 7 Dezember 2009 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.
Bei der Verhandlung der Sache befand das Gericht Griechenland der Verletzung des Rechts auf Schutz des Vermögens schuldig und verpflichtete es, dem Kläger 15.000 Euro für seinen materiellen Schaden zu zahlen. In der Begründung seines Urteils unterstrich das Gericht, die griechischen Behörden hätten in ihrer Verpflichtung versagt, das Vermögen des Zolotas zu schützen und die Bank zu verpflichten, ihren Kunden rechtzeitig über die Gefahr der Konfiszierung der Gelder auf einem über mehr als 20 Jahre inaktiv gebliebenen Konto zu informieren.
Die Urteile der griechischen Zivilgerichte kritisierend merkt das Gericht wiederum an, dass substantiell das Konto nicht inaktiv und ohne Bewegungen verblieb, da – wie es betont – auch die Hinzufügung der Zinsen zu dem anfänglichen Kapital eine Bewegung darstelle.
(Quelle: in.gr
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